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Reisen ohne gültigen Fahrausweis


Haben Sie ein Billett gelöst?

Liebe Fahrgäste. Bitte lösen Sie Ihren Fahrausweis, bevor Sie in den Zug steigen. Sollten Sie doch einmal ohne Billett unterwegs sein, erheben wir Zuschläge. Wir unterscheiden dabei zwischen Selbstkontrolle im Regionalverkehr und Billettverkauf im Fernverkehr:


Regionalverkehr

In R-Zügen, SN-Zügen, S-Bahnen und einigen RE-Zügen gilt die Selbstkontrolle . Einmal eingestiegen, können Sie weder Billette nachlösen noch entwerten. Die Reise ohne gültigen Fahrausweis kostet im Selbstkontrollbereich mindestens CHF 80.–, ob Sie keine Zeit hatten, ein Billett zu lösen, ob Sie das Ticket nicht mehr finden oder ein falsches gelöst haben. Zudem werden Ihre Personalien elektronisch erfasst und bleiben während mindestens zwei Jahren registriert. Die Fahrt mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse gilt ebenfalls als Reise ohne gültigen Fahrausweis.


Fernverkehr

In unseren Fernverkehrszügen haben Sie die Möglichkeit, beim Zugbegleiter ein Billett nachzulösen. Für diesen Service verlangen wir CHF 10.–. Wenn Sie das Billett nicht bezahlen können, geben wir Ihnen die Möglichkeit, die Reise fortzusetzen und den Fahrpreis plus die Bearbeitungsgebühr von CHF 30.– per Rechnung zu bezahlen.


Abo vergessen?

Wenn Sie aus Versehen Ihr persönliches Abo vergessen, können Sie es innerhalb von zehn Tagen nach der Reise zusammen mit dem Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» am Schalter vorweisen und bezahlen CHF 5.–. Dies gilt nicht für übertragbare Abos, Junior-Karten, Enkel-Karten und «Gleis 7».


Eine Reise ohne gültigen Fahrausweis kostet:

In der Selbstkontrolle 1. Fall CHF   80.–
  2. Fall CHF 120.–
  weitere Fälle CHF 150.–
Im Fernverkehr zusätzlich zum Billettpreis CHF   30.–

Bei Missbrauch von Fahrausweisen, Angabe falscher Personalien, Fälschung von Billetten etc. sind hohe Gebühren zu bezahlen. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten.

Zahlungserinnerung +CHF   40.–
Missbrauch +CHF 100.–
Fälschung +CHF 200.–
Nachforschung nach richtigen
Personalien/Adressen je 1/4 Std.
+CHF   25.–
Betreibungen und Strafanträge je +CHF   50.–


Preis- und Produktänderungen vorbehalten.



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