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Verkaufskonditionen OnlineTicket



Umtausch, Erstattung

OnlineTickets können nicht erstattet oder umgetauscht werden.

Ausnahmen:

  • im internationalen Verkehr: Die Bedingungen und Grundsätze für die Erstattung oder den Umtausch von OnlineTickets im internationalen Verkehr können den einzelnen online verfügbaren Angebotsbedingungen entnommen werden.
  • Todesfall
  • Nachgewiesene Krankheit des Kunden
  • Platzmangel in der 1. Klasse (bestätigt durch das Zugpersonal)
  • General- oder Halbtax-Abonnement vergessen*

In diesen Fällen senden Sie das OnlineTicket mit einem schriftlichen AntragPDF (Adobe Reader), 0.20 MB, new Window an das Contact Center der SBB oder weisen Sie es an Ihrem nächsten Bahnhof zur Rückerstattung vor. Für Firmenkunden mit Vertrag (Portal) gelten spezielle Bedingungen gemäss AGB, Ziffer 10.2.

* Bitte geben Sie uns auch die Kunden-Nr. oder Grundkarten-Nr. Ihres vergessenen Abonnements bekannt.



Adobe Reader

Auf Ihrem Computer muss der Adobe Reader installiert sein. Drucken Sie das Billett über die Druckfunktion des Adobe Readers und nicht über die Druckfunktion des Web-Browsers aus. (Adobe Reader herunterladenNeues Fenster).



Ausdruck

OnlineTickets müssen in 100%-Grösse (nicht skaliert) auf weissem, zuvor unbeschriebenem A4-Papier und im Hochformat ausgedruckt werden. Eine Veränderung der Druckgrösse ist nicht erlaubt. Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht als gültig anerkannt. Wir empfehlen Ihnen vor dem ersten Kauf eines OnlineTickets ein TestbillettPDF (Adobe Reader), new Window herunterzuladen und auszudrucken. Wenn Sie dabei Probleme haben, sollten Sie kein OnlineTicket kaufen und das Dokument «Technische Voraussetzungen» bzw. die «FAQs» (häufig gestellte Fragen) lesen.



Druckertypen

Bitte verwenden Sie für den Ausdruck von OnlineTickets ausschliesslich einen Laser- oder Tintenstrahl-Drucker mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi. Über Fax oder andere Geräte ausgedruckte bzw. kopierte OnlineTickets werden nicht als gültig anerkannt.



Ausweispflicht

OnlineTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte). Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen Ausweises auch ein auf die reisende Person lautendes gültiges Halbtax- oder General-Abonnement vorgewiesen werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. Halbtax-Abonnement) in jedem Fall vorgewiesen werden.



Kontrolle

Dem Kontrollpersonal ist nebst dem amtlichen Ausweis und/oder dem Halbtax-/General-Abonnement zwingend der Ausdruck des OnlineTickets vorzuweisen. Die durch die SBB zugestellte E-Mail-Bestätigung gilt nicht als Fahrausweis. Wenn Sie dem Kontrollpersonal kein gültiges OnlineTicket vorweisen können, müssen Sie vor Ort ein Billett nachlösen. In so einem Fall wird in der Regel ein Zuschlag erhoben.


Geltungsdauer


Die Geltungsdauer von OnlineTickets kann von am Billettschalter oder -automat gekauften Billetten abweichen. Die Billette sind pro Reiseweg nur an 1 Kalendertag gültig. Die Reisetage müssen zudem bereits zum Zeitpunkt des Kaufes festgelegt werden. Eine nachträgliche Änderung oder ein Umtausch ist nicht möglich.

Zusätzliche Konditionen für Schweizer Billette:

  • OnlineTickets können in der Regel frühestens 30 Tage vor der Reise gekauft werden
  • Rückreise spätestens 10 Tage nach der Hinreise



Technische Voraussetzungen

Lesen Sie hier alles über weitere technische Voraussetzungen für den Kauf von OnlineTickets.



Fragen/Support

Für Probleme und Fragen rund ums OnlineTicket steht eine umfangreiche Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.

© Schweizerische Bundesbahnen SBB, Februar 2007

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