Umtausch,
Erstattung
OnlineTickets können nicht erstattet oder umgetauscht werden.
Ausnahmen:
- im internationalen Verkehr: Die Bedingungen und Grundsätze für die Erstattung
oder den Umtausch von OnlineTickets im internationalen Verkehr können den einzelnen online verfügbaren
Angebotsbedingungen entnommen werden.
- Todesfall
- Nachgewiesene Krankheit des Kunden
- Platzmangel in der 1. Klasse (bestätigt durch das Zugpersonal)
- General- oder Halbtax-Abonnement vergessen*
In
diesen Fällen senden Sie das OnlineTicket mit einem schriftlichen Antrag an das
Contact Center der SBB oder weisen Sie es an Ihrem nächsten Bahnhof zur Rückerstattung vor. Für Firmenkunden
mit Vertrag (Portal) gelten spezielle Bedingungen gemäss AGB, Ziffer 10.2.
*
Bitte geben Sie uns auch die Kunden-Nr. oder Grundkarten-Nr. Ihres vergessenen Abonnements bekannt.
Adobe Reader
Auf Ihrem Computer muss der Adobe Reader installiert sein. Drucken Sie das Billett
über die Druckfunktion des Adobe Readers und nicht über die Druckfunktion des Web-Browsers aus. (Adobe
Reader herunterladen ).
Ausdruck
OnlineTickets müssen in 100%-Grösse (nicht skaliert) auf weissem, zuvor unbeschriebenem
A4-Papier und im Hochformat ausgedruckt werden. Eine Veränderung der Druckgrösse ist nicht erlaubt.
Verschmierte oder unvollständige Ausdrucke werden nicht als gültig anerkannt. Wir empfehlen Ihnen vor
dem ersten Kauf eines OnlineTickets ein Testbillett herunterzuladen und auszudrucken.
Wenn Sie dabei Probleme haben, sollten Sie kein OnlineTicket kaufen und das Dokument «Technische
Voraussetzungen» bzw. die «FAQs» (häufig gestellte Fragen) lesen.
Druckertypen
Bitte verwenden Sie für den Ausdruck von OnlineTickets ausschliesslich
einen Laser- oder Tintenstrahl-Drucker mit einer Auflösung von mindestens 600 dpi. Über
Fax oder andere Geräte ausgedruckte bzw. kopierte OnlineTickets werden nicht
als gültig anerkannt.
Ausweispflicht
OnlineTickets sind persönlich und nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung
mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden gültigen amtlichen
Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte). Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen
Ausweises auch ein auf die reisende Person lautendes gültiges Halbtax- oder General-Abonnement vorgewiesen
werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. Halbtax-Abonnement)
in jedem Fall vorgewiesen werden.
Kontrolle
Dem Kontrollpersonal ist nebst dem amtlichen Ausweis und/oder dem Halbtax-/General-Abonnement
zwingend der Ausdruck des OnlineTickets vorzuweisen. Die durch die SBB zugestellte E-Mail-Bestätigung
gilt nicht als Fahrausweis. Wenn Sie dem Kontrollpersonal kein gültiges OnlineTicket vorweisen
können, müssen Sie vor Ort ein Billett nachlösen. In so einem Fall wird in der Regel ein Zuschlag erhoben.
Geltungsdauer
Die
Geltungsdauer von OnlineTickets kann von am Billettschalter oder -automat gekauften Billetten abweichen.
Die Billette sind pro Reiseweg nur an 1 Kalendertag
gültig. Die Reisetage müssen zudem bereits zum Zeitpunkt des Kaufes festgelegt werden. Eine
nachträgliche Änderung oder ein Umtausch ist nicht möglich.
Zusätzliche
Konditionen für Schweizer Billette:
- OnlineTickets können in der Regel frühestens 30 Tage vor der Reise gekauft
werden
- Rückreise spätestens 10 Tage nach der Hinreise
Technische
Voraussetzungen
Lesen Sie hier alles über weitere technische Voraussetzungen
für den Kauf von OnlineTickets.
Fragen/Support
Für Probleme und Fragen rund ums OnlineTicket steht eine umfangreiche Liste
mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zur Verfügung.
© Schweizerische Bundesbahnen SBB, Februar 2007
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